CLIMB TECH
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Seiltechnik – Höhenarbeiten – Spezialfällungen
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Montagen, Instandhaltung, Reinigungen, Spezial Baumfällungen und diverse Höhenarbeiten.
Weitere Informationen zum Thema Seilunterstützte Arbeitsverfahren
erhalten Sie hier auf Wikipedia (Link zu Wikipedia).
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Sehr geehrter Interessent,
nachfolgend unsere aktuellen Preise.
Bitte beachten Sie, wenn Sie unsere Industriekletterer oder Baumkletterer nicht für ein bestehendes Team dazu buchen, dass Sie immer min. 2 Kletterer benötigen!
Unsere Preise verstehen sich netto in Euro, zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Grundpreise pro Kletterer:
Kletterer bis zu 8 Std. ca. 375,00 EUR
Kletterer Tagespauschale ca. 475,00 EUR
Sollten unsere Kletterer auf Montage sein, stellt der Auftraggeber nach Abstimmung mit CLIMB TECH
eine adäquate
Unterkunft. Die Unterbringung unserer Kletterer findet grundsätzlich in Einzelzimmern statt.
An- und Abfahrten berechnen wir mit min. 12,50 EUR pro Strecke und Kletterer innerhalb Berlins (ca. 30 Kilometer) und mit min. 25,00 EUR pro Strecke und Kletterer außerhalb Berlins (ca. 60 Kilometer). Bei längeren Fahrten werden die Kosten individuell verhandelt.
Auf Montage sind nur Tagespauschalen möglich.
Auf Montage, bei Tagespauschalen, sind Fahrten von der Unterkunft zum Auftragsort inklusive.
Spesen bei Aufträgen außerhalb Berlins werden individuell verhandelt.
Beispiele:
1 x Kletterer für 3 x 8 Std. in Berlin
Kletterer bis zu 8 Std. + Fahrtkosten + Steuern
(3 x 375,00 EUR + 6 x 12,50 EUR) + 19% MwSt. = 1.428,00 EUR
2 x Kletterer für 4 Tage auf Montage Tagespauschale
Kletterer Tagespauschale + Steuern x 2
((4 x 475,00 EUR) + 19% MwSt.) x 2 = 4.522,00 EUR
Bitte verstehen Sie unsere Preise als Richtwerte. Je nach Auftrag können die Grundpreise abweichen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot!
Bitte lesen Sie auch unsere AGB.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von CLIMB TECH
Dann rufen Sie einfach an oder schreiben eine Email:
Wir sind immer auf der Suche nach selbständigen Industriekletterern, um unser Netzwerk zu erweitern.
Interesse an einer Zusammenarbeit?
Dann senden Sie uns Ihre Bewerbung mit Qualifikationen an jobs@climb-tech.de
Download Qualifikationen CLIMB TECH GmbH.pdf
Download Bescheingungen CLIMB TECH GmbH.pdf
Download AGB CLIMB TECH GmbH.pdf
Download Preise 2020 CLIMB TECH GmbH.pdf
Download Visitenkarten CLIMB TECH GmbH.pdf
Kontaktdaten CLIMB TECH GmbH
Industriekletterer Alpintechnik Thorsten Koch
Unser Ausbildungspartner Berufskletterzentrum
Ferienwohnungen Appartements Wannsee
Golfclub Hafencity Hamburg
Treppenlifte Berlin HD Treppenlifte
Grafik- und Webdesign KRUEGA Designstudio
Diese Rubrik befindet sich im Aufbau. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DaBrain CLIMB TECH GmbH
Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im
Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der DaBrain Climb Tech GmbH,
vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Lars Mährholz, Dreilindenstr. 38, 14109
Berlin, Telefon +49.(0)30.84317010, Mail mail@climb-tech.de (im Folgenden kurz
CLIMB TECH
) und ihrer Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen
des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person bzw. eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In
diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von CLIMB TECH
.
Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen
des Vertragspartners ausgeführt werden.
§ 1 Allgemeines
1. CLIMB TECH
leistet und liefert ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Vom Auftraggeber vorgeschriebene Leistungs- und Lieferbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den unsrigen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.
2. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Auftraggeber fordert, nur zu seinen Bedingungen die Lesitungen zu beauftragen.
3. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn diese vorher schriftlich eingereicht und bestätigt wurden. Auch andere Bedingungen und Abweichungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform und unserer Bestätigung.
§ 2 Angebote
1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Angaben über Leistungen, Materialien, etc. sind firmen- und branchenübliche Näherungswerte.
2. Durch technische Entwicklungen geänderte Leistungen und sonstige Merkmale müssen vorbehalten bleiben. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Leistungsbeginn mitgeteilt.
3. Ergeben sich nach der Angebotsstellung von Seiten des Auftraggebers Änderungen hinsichtlich der Abwicklung des Auftrages, fühlen wir uns nicht an das jeweilige Angebot gebunden – es kann somit teilweise oder ganz seine Gültigkeit verlieren.
4. Unsere Angebote behalten für 20 Tage netto ihre Gültigkeit ab dem Zeitpunkt der Angebotsstellung.
§ 3 Voraussetzungen
1. Wir führen unsere Aufträge gegenüber Dritten im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch, sofern dieser ein Gewerbe betreibt. Ausgenommen sind gesonderte, von uns schriftlich bestätigte, Vereinbarungen.
2. Wir arbeiten am Seil üblicherweise nicht mit scharfen, rotierenden oder sägenden Werkzeugen. Ebenso arbeiten wir am Seil nicht mit Säuren, Laugen oder Flüssigkeiten, die ätzende, betäubende oder bewusstseinsverändernde Dämpfe ausgasen, mit Verdünnungen sowie mit umweltschädlichen Chemikalien. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (z.B. Baumpflegearbeiten, Korrosionsschutz) bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
3. Auf Verlangen hat der Auftraggeber Proben seiner verwendeten Materialien (inkl. Auszug aus dem Material-Stammdatenblatt) zu stellen, damit wir Auswirkungen auf unser Sicherungsmaterial prüfen lassen können.
4. Bei Montagearbeiten, insbesondere von Werbemitteln, muss eine Absprache zwischen dem Auftraggeber und CLIMB TECH
hinsichtlich der Befestigungsmittel stattfinden. Bei ungeeigneten oder nicht zugelassenen Befestigungsmitteln und/oder -methoden, behalten wir uns – eine Auftragsabwicklung – auch im Nachhinein vor.
5. Bei Aufträgen, die sich über mehrere Tage hinweg erstrecken, wird vom Auftraggeber nach Abstimmung mit CLIMB TECH
eine adäquate Unterkunft gestellt. Die Unterbringung unserer Mitarbeiter findet grundsätzlich in Einzelzimmern statt.
6. Wird die Unterbringung nicht vom Auftraggeber gestellt, behält sich CLIMB TECH
die entsprechende Auswahl der Unterkunft vor.
7. Gemäß der Richtlinien des FISAT e.V. und der entsprechenden BG-Vorschriften, werden Höhenarbeiten grundsätzlich in Zweier-Teams durchgeführt, da die Rettung der Seilarbeiter zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein muss. Rettungsmittel werden von uns vorgehalten.
§ 4 Leistung
1. Unsere Aufträge erfüllen wir jeweils im Rahmen der zum Zeitpunkt der
Auftragserfüllung gültigen Richtlinien des FISAT e.V., der jeweiligen BG-Vorschriften
und der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen wird nur unter der
Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufes und ungestörter
Transportmöglichkeiten übernommen. Fälle höherer Gewalt und sonstiger damit
vergleichbarer Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den
Transportunternehmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Leistungserfüllung
ohne Schadensersatzansprüche.
3. Vereinbarte Leistungstermine müssen bei Auftragsbestätigung angegeben sein,
andernfalls gelten sie als nicht vereinbart.
4. Verzögerungen, die durch verspätete Anlieferung zu verarbeitender Materialien
entstehen (Werbeträger, Befestigungsmaterial, Korrosionsschutzmittel etc.), gehen
zu Lasten des Auftraggebers und sind gegebenenfalls gesondert mit uns
abzurechnen.
5. Vorabbesichtigung, Beratungen, Lösungsvorschläge, Projektierung und
administrative Vorleistungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des
jeweiligen Vorhabens erbracht werden müssen, werden gesondert behandelt bzw.
abgerechnet.
6. Anträge (z.B. Gutachten, Genehmigungen, Bauanträge) sind vom Auftraggeber zu
erbringen. Wird diese Abwicklung von CLIMB TECH
erbracht, wird diese gesondert
behandelt bzw. abgerechnet. Von Seiten des Auftraggebers gestellte Anträge
müssen bis zur Auftragsabwicklung als Kopie in unseren Händen sein.
Verzögerungen, die sich aus nicht vorhandenen oder unkorrekt gestellten Anträgen
ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ergeben sich durch verspätet
eingereichte Anträge Änderungen in der Abwicklung des Auftrages, trägt der
Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten.
7. Bei Seilunterstützten Arbeitsverfahren sind wir, zur Gewährung größtmöglicher Sicherheit, nicht weisungsgebunden, soweit es unsere Sicherungs- und Arbeitstechniken betrifft.
8. Verantwortlich für die Durchführung der seilunterstützten Arbeitsverfahren ist der von uns benannte Aufsichtsführende.
9. Der Aufsichtsführende ist für fremdes Personal weisungsbefugt, sofern es sich um sicherheitsrelevante Bereiche und die Abwehr sicherheitsrelevanter Einflüsse handelt.
10. Auftragsarbeiten, die eine Gruppenstärke von mehr als 4 Höhenarbeitern an einem Ort erfordern, werden grundsätzlich mit einem zusätzlichen Aufsichtsführenden abgewickelt.
11. Auftragsarbeiten, die eine Gruppenstärke von mehr als 6 Höhenarbeitern an einem Ort erfordern, werden grundsätzlich mit einem zusätzlichen Aufsichtsführenden und zusätzlich mit einem Höhenretter abgewickelt.
12. Bei speziellen Sicherheitsvoraussetzungen (z.B. bei Korrosionsschutzarbeiten oder Arbeiten an Abzügen/Schornsteinen) werden dem Auftraggeber gesondert erstellte Merkblätter
zur Verfügung gestellt, die bindender Bestandteil der AGB sind.
13. Für den sonstigen Leistungsverzug gelten die Bestimmungen des BGB.
§ 5 Auftragserteilung
1. Vor Auftragserfüllung muss eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegen. Hierbei kann es sich um das erstellte Angebot oder eine schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers handeln. Die Auftragsbestätigung kann uns per Post, per Fax oder via Email erreichen. Firmenbezeichnung und Firmensitz des Auftraggebers und die entsprechende Angebotsreferenz müssen aus der Auftragsbestätigung hervorgehen.
2. Für den jeweiligen Auftragsort müssen uns ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, aus denen eine eindeutige Machbarkeitsanalyse durch uns möglich wird. Sollten diese Informationen unzureichend sein (betreffend Anschlagpunkte, Anbringung von Seilstrecken, Zustieg und Zugang.), behalten wir uns eine Begehung des Auftragsortes vor der Auftragserteilung vor. Die Kosten dieser Begehung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Die benötigten Gutachten und Genehmigungen müssen spätestens zum beginn der
Auftragserfüllung vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt der Auftraggeber
für die anfallenden Kosten auf.
§ 6 Storno
1. Bei Auftragsstornierungen von Dienstleistungen berechnen wir 50 % des gesamten Auftragswertes als Stornogebühr. Wird eine Leistung weniger als 10 Werktage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn storniert, erhöht sich die Stornogebühr auf 75 %
des gesamten Auftragswertes. Bei Stornierung einer Leistung weniger als 5 Werktage vor Leistungsbeginn stellen wir 100 % des gesamten Auftragswertes in Rechnung.
2. Materialbeschaffungen, die im Rahmen der Abwicklung des Auftrages nach der Auftragserteilung vorab geleistet wurden, werden zu 100 % in Rechnung gestellt.
§ 7 Zahlung
1. Berechnet werden, mangels anderer Vereinbarungen, die am Tage der Leistung
geltenden Tagespreise. Die Rechnung wird sofort nach Beendigung der Arbeiten
erstellt. Ein Hinausschieben des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist ausgeschlossen.
2. Bei Aufträgen die sich über mehr als 5 Werktage erstrecken, behalten wir uns vor,
Abschlagsrechnungen zu stellen.
3. Die Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
4. Bei Erstkunden behalten wir uns vor, nach Auftragserteilung eine Vorauszahlung in
Höhe von 50% des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten einzufordern. Bis zum
Eingang der 1. Abschlagszahlung wird mit den Arbeiten nicht begonnen.
5. Zahlungen können wie folgt geleistet werden, sofern auf der Rechnung nichts
anderes vermerkt ist: Netto in bar, als Verrechnungs- oder Barscheck nach
Beendigung des Auftrags oder per Überweisung nach Rechnungserhalt. Als Datum
des Zahlungseinganges gilt der Tag, an dem der Betrag bar bezahlt oder bei
bargeldloser Zahlung unserem Konto gutgeschrieben wurde.
6. Unser Zahlungsziel ist sofort ohne Abzug, es sei denn, auf der Rechnung ist anderes
vermerkt. Skonti vereinbaren wir im Einzelfall.
7. Sollten wir negative Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erhalten,
so können wir eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes verlangen
und die Erledigung weiterer Aufträge von Vorauszahlung abhängig machen. Dies gilt
auch, wenn uns die negative Auskunft erst nach Erteilung der Auftragsbestätigung
zukommt.
8. Mündliche Preisabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 8 Zahlungsverzug
1. Werden vereinbarte Ratenzahlungen nicht eingehalten, so wird bei Aussetzen einer Rate der Restbetrag sofort fällig.
2. Jede Zielüberschreitung berechtigt uns, ab dem Tag der Zahlungsfälligkeit, als Zinsvergütung 6% p.a. über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen.
§ 9 Gegenforderungen
1. Gegenforderungen können nur aufgerechnet werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig sind.
§ 10 Konventionalstrafen
1. Vertragsstrafen gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen davon vereinbaren wir nicht.
§ 11 Mängel
1. Mängelrügen bei offensichtlichen Mängeln werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach Beendigung der Leistung, ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens jedoch zwölf Werktage nach Kenntnisnahme, bei uns vorliegen.
2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
3. Für Mängel, die durch höhere Gewalt entstanden sind, haften wir nicht.
4. Wir behalten uns vor, festgestellte Mängel nachzuarbeiten oder fehlerfrei zu
erbringen oder die am Tage der Leistung gültige Vergütung zu mindern oder zu
erstatten.
5. Weitergehende Haftungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.
6. Mängel an Teilleistungen berechtigen nicht zur Annullierung des gesamten Auftrages oder anderer bereits erteilter und bestätigter Aufträge.
§ 12 Haftung
1. Für Terminverzögerungen, die durch höhere Gewalt (Sturm, Unwetter, Stau o.Ä.) verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung und es können keine Forderungen im Hinblick auf Terminarbeitn an CLIMB TECH
gestellt werden.
2. Wir haften nicht für Schäden, die durch Maßnahmen des Auftraggebers vermeidbar
gewesen wären, die wir schriftlich gefordert haben.
3. Produkte von anderen Herstellern, die bei uns in den Versand gelangen, sind von
uns einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen worden. Haftungsansprüche aus
dem Produkthaftungsgesetz können daher gegen uns nicht geltend gemacht
werden.
§ 13 Datenerfassung und Bildrechte
1. Der Auftraggeber willigt ein, dass die für die Auftragsbearbeitung benötigten Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz § 3.26 gespeichert werden.
2. Bild- und Tonaufnahmen werden untersagt. Sollten entgegen dieser Vereinbarung
Aufnahmen gemacht werden, so geht das Bild- oder Tonmaterial, gegen Erstattung
der Materialkosten, in unseren Besitz über.
3. Wurden unsererseits Bild- und Tonaufnahmen schriftlich genehmigt, so gehen die
Rechte an den Bild- und Tonaufnahmen auf uns über. Sie dürfen nur privat oder
firmenintern, ohne jede weitergehende Verfügung, verwendet werden, sofern nicht
anderes schriftlich vereinbart wurde.
4. CLIMB TECH
behält sich vor, von Aufträgen Bild- und Tondokumentationen zu
fertigen. Der Auftraggeber willigt ein, dass das Bild- oder Tonmaterial zu Referenzund
Werbezwecken eingesetzt werden kann und verzichtet insoweit auf seine Rechte
am Bild- oder Tonmaterial. Die Freigabe gilt auch für alle Mitarbeiter und
Nachunternehmer des Auftraggebers, die auf dem Bild- oder Tonmaterial
gespeichert sind.
14. Geltungsbereich
1. Vorstehende Geschäfts- und Leistungsbedingungen gelten für den
Vertragsabschluss in der vorliegenden Form, für alle diesen Vertrag betreffenden
Leistungen. Sie gelten für weitere Geschäftsbeziehung solange, bis wir unsere
Kunden über eine Änderung informieren. Den Angeboten ist immer die
Versionsnummer der gültigen AGB beigefügt.
2. Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Bedingungen an und ist mit
ihrer Geltung für den abgeschlossenen Vertrag einverstanden.
§ 15 Geltendes Recht und Gerichtsstand
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.
Schlussbestimmungen
CLIMB TECH
ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit
zwischen CLIMB TECH
und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch
Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, z.B. im Rahmen unseres
Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden
grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine
Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
Kontakt:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Email: mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 – 795 79 40
Fax: 07851 – 795 79 41
Berlin 2.05.2019 - Version 1.00
DaBrain CLIMB TECH GmbH
Dreilindenstrasse 38
D-14109 Berlin
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Lars Mährholz
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 92889 B
Inhaltlich verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Lars Mährholz (Anschrift siehe oben)
Telefon: +49.(0)30.84317010
Fax: +49.(0)30.84317011
E-Mail: mail@climb-tech.de
USt-IdNr.: DE233965498
Steuernummer: 29/255/31630
Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin
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